NOTAUSGANG

Frauenhäuser

Frauenhäuser bieten Frauen, die Opfer häuslicher Gewalt geworden sind oder davon bedroht sind Aufnahme und Schutz. Die meisten Frauenhäuser haben Schutzadressen, um die Bewohnerinnen und deren Kinder, sowie die Einrichtung vor Bedrohung und Übergriffen zu sichern. Das bedeutet, die Adresse des Frauenhauses ist nicht öffentlich bekannt. Die Kontaktaufnahme geschieht telefonisch, per E-Mail oder per Fax. Die Beraterin vereinbart dann einen Treffpunkt mit der Frau und, wenn vorhanden, mit ihren Kindern. Sie finden auf unserer Website Frauenhäuser in Niedersachsen. Auf der Karte können Sie navigieren und auf die Symbole klicken. Sie erhalten dann Informationen zu dem jeweiligen Frauenhaus. Über die Suche können Sie auch nach Orten suchen. Dort werden Ihnen auch die Fachberatungsstellen zum Thema Gewalt gegen Frauen in Niedersachsen angezeigt.

Akute Gefahr: Polizei anrufen

Wenn Frauen und Kinder von Gewalt bedroht sind, können sie in Deutschland die Polizei anrufen. Die ist verpflichtet, die Betroffenen zu schützen. Bei unmittelbarer Gefahr ist die Polizei über die kostenlose Notrufnummer 110 erreichbar.

Beratungsstellen

Frauenberatungsstellen bieten Beratung zu allen Fragen der Gewalt an – ob sexuelle, körperliche, psychische Gewalt. Dabei kann der Täter aus dem familiären Umfeld stammen, ein naher Bekannter sein, oder aus anderen Bereichen kommen.

Darüber hinaus gibt es die Beratung- und Interventionsstellen (BISS). Diese bieten eine Beratung nach einem Polizeieinsatz an und sind auf häusliche Gewalt spezialisiert. Sie unterstützen Frauen, die Opfer häuslicher Gewalt geworden sind. Frauen finden hier die so wichtige kurzfristige Hilfe zur Umsetzung der Rechte aus dem Gewaltschutzgesetz – zum Beispiel, den Gewalttäter aus der Wohnung verweisen zu lassen. Die BISS-Stellen bieten ein spezielles Angebot für misshandelte Frauen und ihre Kinder, arbeiten eng mit der Polizei zusammen und können Frauen vor allem im Hinblick auf zivilrechtliche Schutzanordnungen beraten. Denn nicht für jede Frau ist der Weg in ein Frauenhaus die einzige Lösung. In Bereich jeder Polizeiinspektion in Niedersachsen ist damit ein BISS-Beratungsangebot vorhanden. Die BISS Stellen stehen als Beratungsstellen ebenfalls in der Karte zur Verfügung. Wenn Sie über einen Ort suchen, können Sie sich auch die Beratungsstellen anzeigen lassen.